Veröffentlicht in Landespolitik
am 28.09.2024

Der Besuch beim Friseur, der Mittagstisch im Lieblingsrestaurant: Niemand von uns will darauf verzichten. Für Selbstständige und kleine Unternehmen waren die Corona-Soforthilfen des Landes überlebensnotwendig.
Sie jetzt unter anderen Bedingungen zurückzufordern, ist ein Unding und ein verheerendes Signal an Betroffene. Das sieht auch das Verwaltungsgericht Stuttgart so. Deshalb sagen wir: Die Landesregierung muss die rechtswidrigen Corona-Rückforderungen stoppen! Es ist an der Zeit, Chaos und Gängelung zu beenden.